Arbeitsrecht
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Vertretung von Arbeitgebern in Gerichtsverfahren im Bereich des Arbeitsrechts;
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Beratung im Bereich der Aufnahme und Lösung eines Arbeitsverhältnisses (einschließlich Gruppenentlassungen);
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Unterstützung bei der Änderung von Beschäftigungsbedingungen; Beratung auf dem Gebiet von kollektiven Arbeitskonflikten; Managementverträge;
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Kollektive Arbeitsabkommen Vorbereitung von Arbeits- und Vergütungsregelungen;
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Neustrukturierung der Beschäftigung;
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Vertretung von Arbeitnehmern bei den durch die Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde geführten Kontrollverfahren;
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Unterstützung bei der Ausarbeitung von Programmen zur Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter.